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Der Wahn des Hexenglaubens wurzelte so tief, dass es Jahrhunderte bedurfte, bis eine Opposition geduldet wurde und weitere Jahrhunderte, bis
sie siegte. Erste Bekämpfer des Hexenwahn waren u.a. die Ärzte J. Weyer in Cleve (1653) und J. Ewich in Bremen (1584). F. Spee von Langenfeld griff 1631 in seiner Cautio criminalis
die Praxis der Hexenprozesse an und Balthasar Bekker, reformierter Prediger in Amsterdam, 1691 in seiner Bezauberten Welt
das Prinzip der Dämonologie, den Glauben an den Teufel selbst. Seit der deutsche Rechtsprofessor und Philosoph C. Thomasius in seinen Lehrsätzen von dem Laster der Zauberei
(1703) den offenen Kampf mit dem finsteren Vorurteil aufgenommen hatte, trat langsam auch bei der Gerichtsbarkeit ein Umdenken ein. Gegen Mitte des 18. Jahrhunderts entfernte dann die Gesetzgebung in Preußen, Österreich und in anderen Staaten das Verbrechen der Zauberei. In Deutschland wurde die letzte Hexe 1782 in Würzburg verbrannt. Die schweizerin Anna Göldi war 1782 das letzte Opfer des Hexenwahns.
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